Sehr geehrte Vereinsvorstände des Sportkreises Trier-Stadt,
​liebe Sportfreunde,

der Corona-Virus und seine Auswirkungen beschäftigen uns immer noch sehr stark.
Zwischenzeitlich wurden durch die jeweiligen zuständigen Institutionen (Länder)
unterschiedliche Lockerungen beschlossen.
In Rheinland-Pfalz wurde zum Teil der Wettkampfsport durch die einzelnen Fachverbände
gestartet.
Trotzdem schweben noch Ängste im Raum, was ist wenn……..
Hierzu möchte ich Ihnen das Interview, dass in Mainz mit Herrn RA Dr. Zink, der den LSB und die
Sportbünde berät, an diese Mail angefügt, zur Kenntnis bringen.
Ich glaube hier sind einige Dinge klargestellt.
Wenn Sie sich bei Ihren Veranstaltungen an diese Vorgaben halten, können auf Sie und Ihrem Verein
keine Regressansprüche zukommen.

Mitgliederversammlung SBR 2020:

Die diesjährige Mitgliederversammlung des Sportbundes Rheinland wird auf Beschluss des Präsidiums
im Dezember 2020 online durchgeführt.
Nähere Einzelheiten werden Ihnen in Kürze zugehen.

Ich wünsche allen Vereinen einen guten Start und bleiben Sie gesund.

Mit sportlichen Grüßen

Michael Maxheim
Sportkreisvorsitzender Trier-Stadt

 

Was passiert wenn...Rechtliche Folgen für Vereine